Externe Sicherheitsfachkräfte
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Oft befinden sich die entsprechenden Experten mit dem notwendigen Detailwissen aber nicht direkt im Betrieb. Externe Fachkräfte sollten daher von Ihnen mit dieser Aufgabe betraut werden. Wir stellen Ihnen diese hochqualifizierten Fachkräfte zur Verfügung, die sich umfassend um den Arbeitnehmerschutz in Ihrem Betrieb kümmern.
Unser Service für Sie
Jeder Arbeitgeber ist nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft für sein Unternehmen zu bestellen. Arbeitgeber in der EU sind außerdem verpflichtet für Ihr Unternehmen eine Arbeitsplatzevaluierung bzw. Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, weiters haben Arbeitgeber nach Forderung des ASchG Mitarbeiter zu unterweisen, Betriebsanweisungen zu erstellen, sich um die Belange des Mutterschutzes, Jugendschutzes , Brandschutzes usw. zu kümmern. All diese Aufgaben auf Basis des ASchG und der mitgeltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Vorschriften übernehmen wir für Sie.